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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.09.1984 - 4 B 181.84   

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BVerwG, 20.09.1984 - 4 B 181.84 (https://dejure.org/1984,314)
BVerwG, Entscheidung vom 20.09.1984 - 4 B 181.84 (https://dejure.org/1984,314)
BVerwG, Entscheidung vom 20. September 1984 - 4 B 181.84 (https://dejure.org/1984,314)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Drittschützende Norm - Rücksichtnahmegebot - Baugenehmigung - Beeinträchtigung - Unzumutbarkeit - Nachbargrundstücke

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO § 15 Abs. 1; BBauG § 31 Abs. 2; BBauG § 34
    Voraussetzungen für die Annahme eines drittschützenden baurechtlichen Rücksichtnahmegebots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1985, 37
  • DVBl 1985, 122
  • DÖV 1985, 244
  • ZfBR 1984, 300
 
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Wird zitiert von ... (87)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1984 - 4 B 181.84
    Wenn sich aus § 31 Abs. 2 BBauG, wonach über die Befreiung "auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen" zu entscheiden ist, ein mit Abwehransprüchen des Nachbarn bewehrtes Rücksichtnahmegebot ergeben sollte, wäre ein solches Gebot jedenfalls nicht bei jedem - nicht durch Dispensgründe nach den Nummern 1 bis 3 des § 31 Abs. 2 BBauG gerechtfertigtem - Abweichen von der zwingenden Festsetzung eines Bebauungsplans und nicht bei jeder Vernachlässigung "nachbarlicher Interessen" verletzt, sondern allenfalls - ausnahmsweise - dann, wenn und soweit in "qualifizierter und zugleich individualisierter" Weise auf schutzwürdige Interessen eines erkennbar abgegrenzten Kreises Dritter Rücksicht zu nehmen ist (vgl. Urteil des Senats vom 25. Februar 1977 - BVerwG 4 C 22.75 -, BVerwGE 52, 122) und die gleichwohl erteilte Baugenehmigung oder ihre Ausnutzung die Nutzung des Nachbargrundstücks unzumutbar beeinträchtigt.
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1984 - 4 B 181.84
    Das Berufungsurteil weicht auch nicht von der Entscheidung des Senats vom 13. März 1981 - BVerwG 4 C 1.78 - (Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 44) ab.
  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79

    Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1984 - 4 B 181.84
    Das Berufungsurteil weicht nicht von den in der Beschwerdeschrift genannten Entscheidungen des Senats vom 5. August 1983 - BVerwG 4 C 96.79 - (Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 55) und - BVerwG 4 C 53.81 - (Baurecht 1983, 547) sowie vom 16. August 1983 - BVerwG 4 B 94.83 - (Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 56) ab.
  • BVerwG, 16.08.1983 - 4 B 94.83

    Nachbarschutz durch öffentlich-rechtliche Normen

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1984 - 4 B 181.84
    Das Berufungsurteil weicht nicht von den in der Beschwerdeschrift genannten Entscheidungen des Senats vom 5. August 1983 - BVerwG 4 C 96.79 - (Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 55) und - BVerwG 4 C 53.81 - (Baurecht 1983, 547) sowie vom 16. August 1983 - BVerwG 4 B 94.83 - (Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 56) ab.
  • BVerwG, 13.06.1969 - IV C 80.67

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für ein Vorhaben im nicht beplanten

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1984 - 4 B 181.84
    Das Berufungsurteil weicht auch nicht von der Entscheidung des Senats vom 13. Juni 1969 - BVerwG 4 C 80.67 - (Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 21) ab.
  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 53.81

    Drittschutzwirkung des § 15 Abs. 1 BauNVO in Ausnahmefällen

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1984 - 4 B 181.84
    Das Berufungsurteil weicht nicht von den in der Beschwerdeschrift genannten Entscheidungen des Senats vom 5. August 1983 - BVerwG 4 C 96.79 - (Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 55) und - BVerwG 4 C 53.81 - (Baurecht 1983, 547) sowie vom 16. August 1983 - BVerwG 4 B 94.83 - (Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 56) ab.
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

    Unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung (vgl. z.B. Urteil vom 12. Januar 1968 - BVerwG 4 c 10.66 - im Anschluß an das Urteil vom 4. Februar 1966 - BVerwG 4 C 77.65 - ) hält der Senat - wie er bereits in seinem Beschluß vom 20. September 1984 - BVerwG 4 B 181.84 - (ZfBR 1984, 300) angedeutet hat - § 31 Abs. 2 BBauG insoweit für drittschützend, als diese Vorschrift das Ermessen der Baugenehmigungsbehörde dahin bindet, daß die Abweichung "auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen" mit den öffentlichen Belangen vereinbar sein muß.

    Deswegen sind es auch die einfachrechtlichen Vorschriften selbst nicht aber ein außerhalb dieser Vorschriften stehendes "Gebot der Rücksichtnahme", die Drittschutz vermitteln (vgl. dazu z.B. Beschluß vom 20. September 1984 - BVerwG 4 B 181.84 - ; vgl. ferner Dokumentation zum 7. Dt. Verwaltungsrichtertag 1983, S. 168 , wo es heißt, daß das Gebot der Rücksichtnahme ein Topos sei, der nicht über die Erkenntnis hinwegtäuschen dürfe, daß nur die jeweilige einfachrechtliche Vorschrift Drittschutz vermittele).

  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

    Allerdings kommt, wie auch im Hinblick auf die möglicherweise mißverständliche Formulierung in den Beschlüssen vom 16. August 1983 - BVerwG 4 B 94.83 - (ZfBR 1983, 290) und vom 20. September 1984 - BVerwG 4 B 181.84 - (ZfBR 1984, 300) klarzustellen ist, Drittschutz nach Maßgabe des in § 15 Abs. 1 BauNVO konkretisierten Gebotes der Rücksichtnahme nur in analoger Anwendung des § 15 Abs. 1 BauNVO in Betracht.
  • BVerwG, 26.09.1991 - 4 C 5.87

    Baurecht: Rechtsnatur der Hamburger Baupolizeiverordnung, Flächenberechnung nach

    Es handelt sich um ein einfachrechtliches Gebot, das der Gesetzgeber an einigen Stellen, nicht aber als allgemeines baurechtliches Gebot durchgehend geschaffen hat (vgl. zusammenfassend BVerwG, Beschluß vom 20. September 1984 - BVerwG 4 B 181.84 - ZfBR 1984, 300).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.03.1984 - 4 C 52.80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,996
BVerwG, 16.03.1984 - 4 C 52.80 (https://dejure.org/1984,996)
BVerwG, Entscheidung vom 16.03.1984 - 4 C 52.80 (https://dejure.org/1984,996)
BVerwG, Entscheidung vom 16. März 1984 - 4 C 52.80 (https://dejure.org/1984,996)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Beweiswürdigung - Anwendbarkeit - Zivilprozessuale Vorschriften

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 2962
  • NJW 1985, 2962
  • NVwZ 1985, 37 (Ls.)
  • VBlBW 1984, 373
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 08.02.1983 - 9 C 598.82

    Asylgesuch - Politische Verfolgung - Zeugenbeweis - Ablehnungsgrund -

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1984 - 4 C 52.80
    Ein Beweisangebot darf nur insoweit abgelehnt werden, als das angebotene Beweismittel schlechterdings untauglich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1977 - BVerwG 3 C 53.76 - Buchholz § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 112; BVerwG, Urteil vom 8. Februar 1983 - BVerwG 9 C 598.82 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 2).
  • BVerwG, 13.12.1977 - 3 C 53.76

    Feststellung von Vertreibungsschäden - Verpflichtung zur Aufklärung des

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1984 - 4 C 52.80
    Ein Beweisangebot darf nur insoweit abgelehnt werden, als das angebotene Beweismittel schlechterdings untauglich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1977 - BVerwG 3 C 53.76 - Buchholz § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 112; BVerwG, Urteil vom 8. Februar 1983 - BVerwG 9 C 598.82 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 2).
  • BVerwG, 11.12.1981 - 4 C 71.79

    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung im verwaltungsgerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1984 - 4 C 52.80
    Zwar kann ein Beweismittel auch dann untauglich sein, wenn aufgrund bereits erhobener Beweise die entscheidungserheblichen Tatsachen mit einer solchen Gewißheit feststehen, daß die Überzeugung des Gerichtes durch die beantragte weitere Beweiserhebung - ihr Erfolg unterstellt - nicht mehr erschüttert werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. November 1963 - BVerwG 6 C 37.61 - Buchholz § 138 Nr. 3 VwGO Nr. 5; BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1981 - BVerwG 4 C 71.79 - NVwZ 1982, 244).
  • BVerwG, 01.11.1963 - VI C 37.61

    Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs - Ablehnung eines Vertagungsantrages

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1984 - 4 C 52.80
    Zwar kann ein Beweismittel auch dann untauglich sein, wenn aufgrund bereits erhobener Beweise die entscheidungserheblichen Tatsachen mit einer solchen Gewißheit feststehen, daß die Überzeugung des Gerichtes durch die beantragte weitere Beweiserhebung - ihr Erfolg unterstellt - nicht mehr erschüttert werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. November 1963 - BVerwG 6 C 37.61 - Buchholz § 138 Nr. 3 VwGO Nr. 5; BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1981 - BVerwG 4 C 71.79 - NVwZ 1982, 244).
  • BVerwG, 18.01.1979 - 5 C 68.75
    Auszug aus BVerwG, 16.03.1984 - 4 C 52.80
    Dabei ist es in aller Regel nicht zulässig, einer Aussage von vornherein jeden Beweiswert abzusprechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Januar 1979 - BVerwG 5 C 68.75 - Buchholz § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 117).
  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

    Die etwaige Unwahrscheinlichkeit einer behaupteten Tatsache rechtfertigt es, zumindest ohne nähere Begründung, allein nicht, eine Beweisaufnahme zu unterlassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 1984 - BVerwG 4 C 52.80 - Buchholz 303 § 418 ZPO Nr. 3).
  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97

    Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf

    Die bloße Unwahrscheinlichkeit einer behaupteten Tatsache rechtfertigt es nicht, eine Beweisaufnahme zu unterlassen, deren Ergebnis nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. März 1984 - BVerwG 4 C 52.80 - mit weiteren Nachweisen und vom 18. Mai 1995 - BVerwG 4 C 20.94 - ).
  • BVerwG, 16.05.1986 - 4 CB 8.86

    Urkundenbeweis - Postzustellungsurkunde

    Ein derartiger Beweisantritt verlangt seinerseits den vollen Nachweis eines anderen Geschehensablaufs (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.03.1984 - BVerwG 4 C 52.80 - Buchholz 303 § 418 ZPO Nr. 3 = NJW 1984, 2962).
  • BVerwG, 11.04.1991 - 3 C 73.89

    Begriff des Waldes - Weidecharakter einer Fläche - Waldcharakter einer Fläche -

    Auch die bloße Unwahrscheinlichkeit einer behaupteten Tatsache rechtfertigt es nicht, eine Beweisaufnahme zu unterlassen, deren Unergiebigkeit nur wahrscheinlich ist, aber nicht mit Sicherheit vorausgesehen werden kann (vgl. Urteil vom 20. Oktober 1961 - BVerwG 7 C 154.60 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 5; Urteil vom 16. März 1984 - BVerwG 4 C 52.80 - NJW 1984, 2962).

    Zwar kann ein Beweismittel auch dann untauglich sein, wenn aufgrund bereits erhobener Beweise die entscheidungserheblichen Tatsachen mit einer solchen Gewißheit feststehen, daß die Überzeugung des Gerichts durch die beantragte weitere Beweiserhebung - ihr Erfolg unterstellt - nicht mehr erschüttert werden kann (vgl. Urteil vom 1. November 1963 - BVerwG 6 C 37.61 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 Nr. 5; Urteil vom 11. Dezember 1981 - BVerwG 4 C 71.79 - NVwZ 1982, 244; Urteil vom 16. März 1984 - BVerwG 4 C 52.80 - a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2021 - 3 L 154/18

    Keine beachtliche Wahrscheinlichkeit politischer Verfolgung bei Entziehung vom

    Vielmehr bedarf es des vollen Nachweises eines anderen Geschehensablaufs (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 1984 - BVerwG 4 C 52.80 - juris Rn. 11; BVerfG, Beschluss vom 20. Februar 2002 - 2 BvR 2017/01 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.10.2004 - 9 B 6.04

    Öffentliche Urkundsqualität einer Probenahme nach dem Wasserhaushaltsgesetz;

    Soweit sich die Beschwerde hierfür auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bezieht, ist darauf hinzuweisen, dass die dort gemachten Einschränkungen verfahrensrechtlich nicht vorgesehene oder gar angeordnete behördliche Meinungsäußerungen im Rahmen vorprozessualer Auseinandersetzungen betreffen, an denen die ausstellende Behörde gleichsam als Partei beteiligt war (BVerwG, Urteil vom 16. März 1984 BVerwG 4 C 52.80 Buchholz 303 § 418 ZPO Nr. 3).

    9 2. Auch die von der Beschwerde erhobene Divergenzrüge im Hinblick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. März 1984 (BVerwG 4 C 52.80 a.a.O.) greift nicht durch.

  • BVerwG, 07.02.2011 - 4 B 48.10

    Revisibilität von wissenschaftlichen Erfahrungssätzen; Zweifel an der

    Die Entscheidungen, auf die sich die Beschwerde bezieht (Urteil vom 16. März 1984 - BVerwG 4 C 52.80 - NJW 1984, 2962 = Buchholz 303 § 418 ZPO Nr. 3 und Beschluss vom 22. September 1992 - BVerwG 7 B 40.92 - NVwZ 1993, 377 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 71), betreffen demgegenüber die Ablehnung der Vernehmung von Zeugen; insoweit gelten andere Maßstäbe.
  • OVG Niedersachsen, 22.12.2015 - 4 ME 270/15

    Biotop; Bruchwald; Enteignung; Registrierung; Rodung; öffentliche Urkunde;

    In diesem Sinne ist die öffentliche Urkunde im Zivilprozess das Schriftzeugnis eines "neutralen" Zeugen, was es rechtfertigt, von dem in § 418 ZPO normierten Beweiswert auszugehen und insoweit den Grundsatz der freien Beweiswürdigung einzuschränken (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.3.1984 - 4 C 52.80 -, Buchholz 303 § 418 ZPO Nr. 3 = NJW 1984, 2962).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2006 - 9 A 1919/04
    Dies gilt namentlich mit Blick auf das von der Klägerin zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. März 1984 - 4 C 52.80 - (NJW 1984, 2962).

    Anhand ihrer Ausführungen unter C. der Zulassungsschrift wird nicht deutlich, weshalb die (sinngemäß) aufgeworfene Frage, ob vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 16. März 1984 - 4 C 52.80 -) die vom erstinstanzlichen Gericht herangezogenen Vorschriften der ZPO über die Beweiskraft der öffentlichen Urkunde auf einen Fall wie den vorliegenden überhaupt anwendbar sind, in einem Berufungsverfahren klärungsbedürftig ist.

  • BVerwG, 01.10.1996 - 4 B 181.96

    Verwaltungszustellungsrecht - Wirksamkeit der

    Ein derartiger Beweisantritt verlangt seinerseits den vollen Nachweis eines anderen Geschehensablaufs (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 1984 - BVerwG 4 C 52.80 - Buchholz 303 § 418 ZPO Nr. 3 = NJW 1984, 2962).
  • BVerwG, 30.06.2004 - 5 B 32.03

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen der

  • BFH, 29.01.1997 - II R 67/94

    Anforderungen an Rüge eines pflichtwidrigen Absehens von einer Zeugenvernehmung

  • OVG Niedersachsen, 01.04.2008 - 4 LB 69/08

    Zurückverweisung an das Verwaltungsgericht aufgrund einer unterbliebenen

  • VG Minden, 05.09.2006 - 6 K 1339/06
  • BVerwG, 10.11.1993 - 2 B 153.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Mangelhafte Zustellung der

  • VG Wiesbaden, 05.05.2022 - 1 K 1887/18

    Guinea: Flüchtlingseigenschaft wegen Gruppenverfolgung Homosexueller; keine

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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.09.1984 - B 181.84   

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https://dejure.org/1984,5250
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Baugenehmigung - Nachbargrundstück - Nutzung - Beeinträchtigung - Rücksichtnahmegebot - Befreiung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BauGB § 31 Abs. 2

Papierfundstellen

  • NVwZ 1985, 37
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